ÖFFENTLICHER NOTAR DR. Christoph Raimann
A-8230 Hartberg / Michaeligasse 38
e-mail: christoph.raimann@notare-hartberg.at
VERLOSUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERLOSUNG DER
LIEGENSCHAFT EZ 176 GB 64137 Rohrbach an der Lafnitz
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Verlosung ist die Liegenschaft Einlagezahl 176 Grundbuch 64137 Rohrbach a. d. Lafnitz, bestehend aus dem Grundstück 348/38 im unverbürgten Katasterausmaß von 728 m2 und dem darauf befindlichen Objekt Rohrbach a. d. Lafnitz, Bahnhofstraße 148
Die Liegenschaft wird vollkommen lastenfrei und frei von Rechten dritter Personen verschafft.
2. Treuhänder
Als Treuhänder für die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie für die grundbücherliche Durchführung des Ergebnisses der Verlosung fungiert Notar Dr. Christoph Raimann, A-8230 Hartberg, Michaeligasse 38, Österreich, gemäß den Bestimmungen der Notariatsordnung sowie gemäß den Standesrichtlinien der österreichischen Notariatskammer.
Die Lospreise werden auf einem Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank, BLZ 31500, verwahrt, wobei für diese eine hundertprozentige Einlagensicherung sowie ein Versicherungsschutz für Vertrauensschäden in ausreichender Höhe gegeben ist.
3. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen, wobei natürliche Personen die Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Verlosung erreicht, somit das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen.
Die Registrierung ist über die von den Veranstaltern im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich, wobei verbindlich an persönlichen Daten der Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Staatsbürgerschaft, Telefonnummer, E-mail-Adresse und an Bankdaten das Bankkonto und die Bankleitzahl des Teilnehmers sowie die Anzahl der Lose und der Einzahlungsbetrag anzugeben sind.
Andere Registrierungsmöglichkeiten werden angeboten.
Teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind unabhängig von der Registrierung nur diejenigen Einzahlungen, auf welchen der Einzahler durch den vollständigen Vor- und Zunamen sowie die richtige Anschrift identifiziert werden kann.
Für die Richtigkeit der persönlichen Daten sowie der Bankdaten haftet der Teilnehmer.
Die Registrierung und Teilnahme wird mit Einlangen des der Anzahl der gekauften Lose entsprechenden Betrages auf dem Treuhandkonto des Treuhänders wirksam.
4. Anzahl der Lose
Es werden 1.899 Lose vergeben, wobei ein Mehrfachbewerb von Losen möglich ist.
Auch eine mehrmalige Registrierung ein- und desselben Teilnehmers ist möglich.
Über die Vergabe der Lose entscheidet das Einlangen des Loskaufpreises auf dem Treuhandkonto des Treuhänders Notar Dr. Christoph Raimann bei der Notartreuhandbank.
5. Lospreis
Der Preis für ein Los beträgt Euro 99,- (neunundneunzig Euro)
6. Zeitpunkt der Verlosung
Die Verlosung findet öffentlich gemäß den Bestimmungen der Notariatsordnung in der geltenden Fassung, unter der Aufsicht des Treuhänders Notar Dr. Christoph Raimann, statt.
Sobald die 1.899 Lose verkauft sind, findet die Verlosung unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist, in welcher die Verlosung öffentlich, sowohl auf der Homepage als auch in sonstiger geeigneten Form angekündigt wird statt.
7. Rückabwicklung
Sollte eine Loskäuferin/ ein Loskäufer mit der Änderung unter „Punkt 6. Zeitpunkt der Verlosung“ nicht einverstanden sein, kann der Lospreis ohne Abzug rückgefordert werden.
Einzahlungen, welche ohne Namen und Adresse bzw. nicht mit dem bei der Registrierung ausgedruckten Zahlschein eingelangt sind, bzw. wenn die angegebene Kontonummer unrichtig ist, fallen der "Österreichischen Krebshilfe" 1010 Wien, Wolfengasse 4 zu.
Rückforschungen bei unrichtigen Angaben werden bei nichtstattfindender Verlosung nicht durchgeführt.
8. Vergabe der Losnummer
Die Zahlungseingänge werden täglich vom Treuhänder kontrolliert und nach Überprüfung der rechtswirksamen Einzahlungserfordernisse in eine Liste mit fortlaufenden Nummern von 0001 bis 1.899 entsprechend der Chronologie des Zahlungseinganges am Treuhandkonto eingetragen. Somit ergibt sich für jeden Zahlungseingang entsprechend der Anzahl der bezahlten Lose, eine vierstellige Losnummer. Diese Vergabe erfolgt durch den Notar und ist entsprechend den Kontoauszügen (Zeiterfassung) des Treuhandkontos beim Treuhänder nachvollziehbar.
9. Ziehung der Losnummer
Die 1.899 Lose befinden sich in einzelnen geschlossenen und unbeschrifteten Kuverts und werden in einem dafür vorgesehenes Behältnis verwahrt und sodann ein Los gezogen.
Nach Vorliegen des gezogenen Loses wird vom Treuhänder aufgrund der vorliegenden Liste die Registrierung erhoben und sodann die Daten des Gewinners festgestellt.
Der Gewinner kann von sich aus entscheiden, ob sein Name veröffentlicht wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Verständigung des Gewinners
Der Gewinner wird vom Treuhänder anhand seiner angegebenen Daten verständigt.
Ungeachtet davon hat der Gewinner eine Frist von drei Wochen um den Gewinn anzutreten, sollte eine Kontaktaufnahme durch den Treuhänder nachweislich erfolglos sein und sich der Gewinner innerhalb dieser Frist nicht melden, so findet eine Woche später eine neuerliche Ziehung statt.
Sollte der Gewinner nicht österreichischer Staatsbürger oder EU-Staatsbürger im Sinne des Stmk.-Grundverkehrsgesetzes sein und eine Genehmigung nach diesem Gesetz, aufgrund der persönlichen Eigenschaften des Gewinners nicht möglich sein, so kann dieser binnen sieben Tagen nach Versagung der Genehmigung, einen Dritten namhaft machen, auf welchem die Genehmigungsvoraussetzungen zutreffen, ansonsten eine neuerliche Ziehung stattfindet und der Gewinn verfallen ist.
11. Übergabe des Verlosungsobjektes
Innerhalb von zwei Wochen nach Kontaktaufnahme des Gewinners mit dem Treuhänder, wird von diesem mit den Veranstaltern der Verlosung und dem grundbücherlichen Eigentümer des Verlosungsobjektes eine grundbuchsfähige Urkunde errichtet, aufgrund welcher das Eigentumsrecht für den Gewinner einverleibt werden kann.
Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, eine Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, Ertragsfähigkeit, Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit wird nicht übernommen.
Als Zeitpunkt für die Übergabe wird der Tag der Unterfertigung der Urkunde festgelegt, wobei der derzeitige grundbücherliche Eigentümer des Verlosungsobjektes diese ohne weiteren Verzug zu unterfertigen hat.
12. Kosten und Gebühren
Sämtliche mit der Durchführung der Verlosung sowie deren grundbücherlichen Durchführung erforderlichen Kosten und Gebühren - insbesondere der Steuern gem. § 33 TP 17 Gebührengesetz und § 7 Grunderwerbsteuergesetz - werden von den Veranstaltern getragen. |